Unliebsame Weihnachtsgeschenke verkaufen
Unsere Sicherheitshinweise
Bei Online-Kleinanzeigen, ebenso wie bei jeder anderen Art von Internet-Handel, besteht ein gewisses Betrugs-Risiko. Käufer wie Verkäufer sollten daher einige Hinweise zur Sicherheit beherzigen, um böse Überraschungen zu vermeiden.

Falscher Betreff: Der Käufer gibt bei der PayPal-Zahlung einen falschen Betreff (z. B. „Tablet“ statt „Handy“) an. Er versichert, es handle sich dabei nur um ein Versehen, alles sei in Ordnung – und gibt bei dieser Gelegenheit gleich eine Versandadresse an. Später (nach Erhalt der Ware) meldet er aber bei PayPal einen Konflikt wegen angeblich nicht erhaltener Ware und lässt das Geld zurückbuchen. Das wirkt glaubwürdig, da bei PayPal ein anderer Betreff und eine andere Adresse hinterlegt ist als die Versandadresse. Die vom Verkäufer verschickte Ware ist verloren, das Geld ebenfalls – hier hilft nur noch die Strafanzeige.

Überzahlung: Hierbei zahlt der Käufer (meist mit einer plausibel klingenden Ausrede) einen zu hohen Betrag (2.102,00 € anstatt 210,20€). Den Differenzbetrag soll der Verkäufer zurücküberweisen oder aushändigen. Scheck oder Überweisung sind jedoch gefälscht oder ungedeckt, weswegen die Zahlung später rückgängig gemacht wird. Der überwiesene Differenzbetrag ist verloren.

Vorkasse: Manche betrügerischen Verkäufer verlangen die Zahlung per Vorkasse, verschicken aber nach Erhalt des Geldes keine Ware. Am sichersten ist daher die Barzahlung bei Abholung.

Gefälschte Belege: Betrügerische Käufer bringen zum Treffen gefälschte Zahlungsbelege mit. Der beruhigte Verkäufer händigt die Ware aus, stellt aber später fest, dass die Zahlung in Wirklichkeit niemals stattgefunden hat.

Hehlerware: Einige Verkäufer bieten per Kleinanzeige Hehlerware an. Hier ist Vorsicht geboten, denn an gestohlenem Gut lässt sich kein Eigentum erwerben. Zudem riskiert der Käufer, selbst krimineller Aktivitäten verdächtigt zu werden.
(FAQ)
Rechte & Pflichten als Kaufer
Grundsätzlich gilt: So viele Daten wie nötig, so wenige wie möglich. Beim Käufer schafft man Vertrauen, wenn die ganze Adresse, Telefonnummer und Handynummer angegeben sind. Dadurch können Daten allerdings auch in die Hände Unbefugter gelangen und beispielsweise für Cold Calls (unerwünschte telefonische Werbung) oder zum Versand von Spam-Mails missbraucht werden. Bei kleineren Verkäufen ist die Offenheit weniger notwendig, als wenn man einen Laptop oder eine Kamera anbietet.
Hier ist Vorsicht geboten: Sollte es sich tatsächlich um einen Betrug handeln, sind die Chancen auf Verfolgung im Ausland sehr gering. Die Suche nach Namen oder Fakten bei Google kann helfen – vielleicht hatten andere schon Probleme mit dieser Person. Ansonsten gilt: Unbedingt auf sichere Zahlungsmethoden setzen. Bei Kleinanzeigen schützt PayPal weniger effektiv. Am sichersten ist für beide Seiten eine Barzahlung bei Abholung der Ware. Ist das aufgrund der geographischen Entfernung nicht möglich, sollte man noch aufmerksamer als sonst auf Anzeichen für Betrug achten.
Leider ist gerade bei Kleinanzeigen immer wieder Hehlerware im Umlauf. Hier gilt wie so oft: Allzu attraktive Angebote sollen oft über betrügerische Absichten hinwegtäuschen. Käufer sollten sich zur Sicherheit die Rechnung zeigen und am besten eine Kopie geben lassen
Schriftliche Kaufverträge empfehlen sich, wenn es sich um größere Summen handelt. Der Standardkaufvertrag sollte eine Überschrift haben, die Adressen und Daten der Personen enthalten (dazu kann auch die Personalausweisnummer zählen). Die zweite Vertragsklausel erfasst den genauen Kaufgegenstand und dessen Zustand sowie den Lieferumfang. Auch Kaufpreis und Zahlungsabwicklung sind natürlich Gegenstand des Kaufvertrags. Zuletzt sollten mündliche Absprachen in den Kaufvertrag aufgenommen werden, um hier für beide Seiten Klarheit zu schaffen.
Handelt es sich um einen privaten Verkäufer, trägt der Käufer das Risiko. Bestellt man dagegen bei einem gewerbsmäßigen Händler, ist dieser für die Ware bis zur Übergabe durch den Paketboten an den Kunden verantwortlich – mögliche Schäden muss er reklamieren.
Am sichersten und unkompliziertesten ist ein persönliches Treffen und Barzahlung. Nur auf Zahlungsmodelle einlassen, die man kennt und einschätzen kann. Wichtig: Vorab über mögliche Nachteile informieren! Der Kunde sollte nicht auf Vorauszahlungswünsche eingehen. Geld gibt es erst, wenn die Ware angekommen ist. Als Verkäufer sollte man genau gegenteilig handeln: Erst wenn man das Geld hat, wird Ware verschickt, um nicht Betrügern aufzusitzen. Wie können beide zusammenfinden? Können Artikel- und Geldübergabe nicht persönlich stattfinden, so setzt man auf Bezahlmethoden, die eine dritte Instanz enthalten, wie etwa PayPal, als Kontrolle über den Zahlungseingang.
Direkter Kontakt: Ein Telefonat mit dem Verkäufer verschafft einen ersten Eindruck. Am besten trifft man sich vor Ort.
Falsche Großzügigkeit: Allzu entgegenkommendes Verhalten und übertriebene Großzügigkeit, vor allem beim Bezahlen, sind häufig Warnzeichen für einen Betrug.
Undurchsichtige Zahlungsmethoden: Zahlungsmethoden, bei denen sich nicht nachprüfen lässt, dass das Geld auch zum Zeitpunkt des Versendens eingegangen ist, sollten vermieden werden.
Größter Schutz: Persönliches Treffen vereinbaren, Ware in Augenschein nehmen lassen und Übergabe gegen Bargeld. So haben beide Seiten ein geringes Risiko.
Sie haben ein ungutes Gefühl, dass etwas falsch ist an der Sache: Lassen Sie lieber die Finger davon und verzichten Sie. Wenn Sie Ware oder Geld bereits abgeschickt haben und auf die Gegenleistung warten, sichern Sie alle schriftlichen Beweise. Sollte es sich tatsächlich um einen Betrug handeln, dienen sie später als Beweise bei einer polizeilichen Anzeige gegen den Ver-/Käufer.
Grundsätzlich ist eine getätigte Überweisung unwiderruflich. Sollte es sich um Versehen handeln, kann die eigene Bank möglicherweise eine Überweisung zurückziehen, bevor das Geld auf dem Konto des Empfängers gutgeschrieben ist. Ansonsten ist man auf die Hilfe des Empfängers angewiesen.
Schriftlich ein letztes Ultimatum mit einem klaren Zahlungsziel stellen und versuchen den Käufer telefonisch zu erreichen. In gewissen Fällen kann die Zahlung bei PayPal als Schadensfall zurückerstattet werden. Anschließend den Schaden der Plattform melden, um auf mögliche Betrüger hinzuweisen – Entschädigung bieten diese aber nicht.
Unbedingt Anzeige bei der Polizei erstatten! Die Erfolgsaussichten für ein solches Verfahren hängen vom jeweiligen Fall ab: Handelt es sich um Banden, die möglicherweise aus dem Ausland agieren, stehen die Chancen eher schlecht. Man sollte möglichst viele Beweise sammeln und Erinnerungen aus Telefongesprächen schriftlich festhalten.
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